Februar 2023

24.02.2023 15:45

Der Negerkussschlumpf, Fälschungsgefahr bei Schaumkussschlumpf und Schokokussschlumpf

1983 erschien in der Serie "die Olympiade der Schlümpfe" die beliebte Figur "Negerkussschlumpf", was rund 30 Jahre weder Aufregung noch Panik bei Sammlern hervorrief, wird aktuell von einigen Händlern fantasievoll beschrieben, doch Vorsicht vor eigenen Wortkreationen, wir erklären wieso man im schlimmsten Fall auf einer Fälschung sitzen bleibt.

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30 Jahre störte sich wohl kaum jemand an der passenden und korrekten Bezeichnung "Negerkussschlumpf", bis die Welle der Umbenennungen auch unser Hobby ergriff, inzwischen haben einige Händler den Negerkussschlumpf als "Schaumkussschlumpf" oder "Schokokussschlumpf" im Angebot, auch ein Überraschungsei Katalog änderte die Bezeichnung! Doch beschäftigen wir uns erst einmal mit dem Namen "Negerkuss", der ist nämlich weder rassistisch noch ein Tabu.

 

In der Schweiz und Österreich gibt es weiterhin "Negerküsse" zu kaufen, lediglich in Deutschland wird durch eine übertriebene Wortpolitik, dieses Wort oft zensiert, teilweise sogar von der Presse, dabei handelt es sich nicht einmal entfernt um  Rassismus. In Frankreich wurde der Negerkuss erfunden, das eigentliche Wort Neger, bedeutet "Niger" und dies bezieht sich auf die damalige Region des Kakaoanbaues. Da im deutschen das Wort "Niger" als "Neger" ausgesprochen wird, entstand so der Name "Negerkuss". Im großen und ganzen ist der Name also ein örtlicher Bezug wie die Thüringer Rostbratwurst, die Nürnberger Lebkuchen und die Frankfurter, wer käme schon auf die Idee "Thüringer" oder "Nürnberger" im Sprachgebrauch zu streichen? Jeder bezieht darauf die Herkunft der Produkte.

 

Das die Figuren nun einfach aus unbegreiflichen Gründen umbenannt werden, ist für viele nur einen Lacher wert, doch kann dahinter auch eine ernste Sache stecken, durch die Umbenennung fällt auch die Originalität der Figur, zwar werden seriöse Händler weiterhin eine Original Figur verschicken, doch ist Tür und Tor für einen Betrug geöffnet, der Beipackzettel ist das belegbare Dokument für die Echtheit des Namens und der Figur, kauft man nun laut Kaufvertrag z.b. bei Ebay einen Schokokussschlumpf, kann man sich wohl kaum darauf beziehen, das man einen Negerkussschlumpf im Original möchte, immerhin wurde der Name deutlich verfälscht. Wir haben dazu einen Rechtsanwalt befragt.

 

- Unser-Sammler-Team kann keine Rechtsberatung leisten, bitte wenden Sie sich im Einzelfall immer an einen niedergelassenen Anwalt -

 

"Der Name der Originalfigur ist wie von Ihnen ausgeführt mit dem Beipackzettel  (Schriftstück vom Hersteller) verankert, eine Umbenennung in Sammlerkatalogen, ändert daran nichts, diese sind nicht vom Hersteller autorisiert. Im Einzelfall dürfte es daher vor Gericht zu klären sein, ob ein Anspruch auf die Originalfigur besteht."

 

Wir können versierten Sammlern daher nur abraten einen Kaufvertrag für Figuren zu schließen, die anders benannt sind, im Zweifelsfall sollte man die Auktion und Auktionsbilder zur Beweissicherung ausdrucken.